ERNÄHRUNGSTHERAPIE (nach § 43 SGB V)

Bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen lindert die Ernährungstherapie die Symptome ernährungsbedingter Erkrankungen, beeinflusst die Blutwerte und beugt Komplikationen vor.

Der Arzt/die Ärztin hat bei Ihnen eine ernährungsabhängige oder ernährungsbedingte Erkrankung festgestellt und zur Ergänzung der medizinischen Behandlung eine Ernährungstherapie empfohlen.

Gemeinsam erstellen wir, unter Berücksichtigung der Erkrankung und Ihrer persönlichen Vorlieben/Lebensumstände, individuelle Ernährungspläne und ich stehe Ihnen bei der praktischen Umsetzung im Alltag beratend zur Seite.

Wichtig: Die individuelle Ernährungstherapie kann bei vorliegen einer Erkrankung als "ergänzende Leistung zur Rehabilitation" (§43 SGB V) in Anspruch genommen werden, sofern eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt vorliegt. Diese geht nicht zu Lasten des ärztlichen Budgets!!!
Fragen Sie zwecks Bezuschussung bei Ihrer Kasse nach, ich erfülle die geforderten Qualifikationen!

„Drei Zehntel heilt die Medizin, sieben Zehntel heilt die Ernährung“            		chin. Sprichwort